Förderprogramme für den Güterkraftverkehr
Im Rahmen der Maut-Einführung sowie dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes und der damit
zusammenhängenden Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen hat die Bundesregierung einen
Betrag von 600 Mio. Euro pro Jahr für Förderprogramme bereitgestellt.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist die zuständige Behörde für die Förderprogramme
"De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung".
Die Antragsfrist (15.02.2010) ist abgelaufen. Es können daher keine neuen Anträge für das Förderprogramm
Aus- und Weiterbildung (Förderperiode 2010) mehr gestellt werden.
Nähere Informationen unter www.bag.bund.de.
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