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Das neue Produktsicherheitsgesetz

Das neue Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- löste zum 01.12.2011 das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG ab.

Wesentliche Änderungen:
– Der Begriff „Bereitstellen von Produkten“ wir als weitgreifende Festlegung neu eingeführt
– Die neue Definition des Wortes „Produkt“ (siehe § 2 Abs. 22)
– Die Verbraucherprodukte bilden eine „eigene Gruppe“ (siehe § 6)
– Die Anforderungen für das GS-Zeichen wurden erhöht

Gleichzeitig musste auch die Maschinenverordnung, die 9. GPSGV der neuen Situation angepasst werden.
Sie wurde zum 15.12.2011 durch die neue Maschinenverordnung – 9. ProdSV ersetzt.

Link zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hier kann das ProdSG als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Link zum Bundesministerium der Justiz
Hier kann das ProdSV als PDF-Datei heruntergeladen werden.