Das neue Produktsicherheitsgesetz
Das neue Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- löste zum 01.12.2011 das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG ab.
Wesentliche Änderungen:
Der Begriff „Bereitstellen von Produkten“ wir als weitgreifende Festlegung neu eingeführt Die neue Definition des Wortes „Produkt“ (siehe § 2 Abs. 22)
Die Verbraucherprodukte bilden eine „eigene Gruppe“ (siehe § 6)
Die Anforderungen für das GS-Zeichen wurden erhöht
Gleichzeitig musste auch die Maschinenverordnung, die 9. GPSGV der neuen Situation angepasst werden. Sie wurde zum 15.12.2011 durch die neue Maschinenverordnung 9. ProdSV ersetzt.
Link zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hier kann das ProdSG als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Link zum Bundesministerium der Justiz
Hier kann das ProdSV als PDF-Datei heruntergeladen werden.
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