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Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmitteln und Baustromverteilern
(Elektrotechnisch unterwiesene Person)

Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln
In der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 sowie den jeweiligen VDE-Bestimmungen ist
die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten vorgeschrieben.
Jeder Betreiber von elektrischen Anlagen und Geräten ist verpflichtet, sie regelmäßig
sach- und fachkundig zu prüfen – und darüber Nachweis zu führen (Dokumentation).

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit – kein Problem
Sicherheit sollte über allem stehen. Nur vorbeugend instand gehaltene und regelmäßig
geprüfte elektrische Anlagen und Geräte sind Voraussetzung für unfallfreies und wirt-
schaftliches Arbeiten. Insofern garantieren stets betriebssichere elektrische Anlagen
und Geräte geringe Ausfallzeiten und damit dauerhafte Einsatzbereitschaft.

Hinweis
Gemäß § 2 Abs. 7 BetrSichV sowie TRBS 1203 werden folgende allgemeine Anforderungen an befähigte Personen gestellt:
Aufgrund der Fachkenntnisse aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit muss ein zuverlässiges Verständnis sicherheitstechnischer Belange gegeben sein, damit Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden können. In Abhängigkeit von der Komplexität der Prüfaufgabe (Prüfumfang, Prüfart, Nutzung bestimmter Messgeräte) können die erforderlichen Fachkenntnisse variieren.
Ergänzend zu Abs. 2.1 der TRBS 1203 muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben, ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen.

Teilnehmerkreis
Meister und Ingenieure, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der elektrischen
Betriebsmittel organisieren. Werkstattpersonal, Elektriker, elektrotechnisch unterwiesene
Personen sowie Befähigte Personen, die die Prüfungen durchführen.
Grundkenntnisse der Elektrotechnik sind von Vorteil.
Die Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit mit den entsprechenden Maschinen und Geräten werden vorausgesetzt.

Dauer: 2 Tage (08:30 - 17:00 und 08:00 - 15:00 Uhr)

Datum, Ort
Fr.  27.01.2012 – Sa. 28.01.2012 Stuttgart
Do. 19.04.2012 – Fr. 20.04.2012 Bremen

Schulungsinhalte:

Befähigte Person, Elektrofachkraft, Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, elektrotechnisch
unterwiesene Person – Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen

Theoretische Schulung:
– Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms, Unfälle mit elektrischem Strom
– Gesetzliche Forderungen (BetrSichV, TRBS, BGV A3)
– weitere wichtige Gesetze (ArbSchG, GPSG, EnWG)
– Unfallverhütungsvorschriften BGV A1, BGV A3
– besondere BG-Regeln und Informationen für Baustellen
– Gliederung des VDE-Vorschriftenwerkes
– Prüfung von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701–0702
– VDE-Bestimmung DIN VDE 0100-704 Baustellen

Praktische Übungen:
1. Prüfung Fehlerstrom-Schutzeinrichtung: Prüfung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung,
    Fehlerstrom-Schutzmaßnahme am Beispiel einer Baustromverteiler-Nachbildung
2. Geräteprüfung: Prüfung von verschiedenen elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701–0702
3. Messung des Isolationswiderstandes verschiedener Stoffe, Isolation von Leitungen, Widerstandsmessungen

Hinweis
Aufgrund der besonderen Gefährdung bei der Verwendung elektrischer Energie trägt
eine Elektrofachkraft besonders gegenüber elektrotechnischen Laien, aber auch den
betrieblichen Anlagen eine erhebliche Verantwortung für die Sicherheit des jeweiligen
Fachbereiches.

Kosten
€ 398,- + MwSt. für Mitglieder
€ 468,- + MwSt. für Nichtmitglieder

Leistungen
Schulung in Theorie und Praxis,
Mittagessen,
Getränke,
Teilnahmezertifikat
Die Schulungsunterlagen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führt die VDBUM Service GmbH Schulungen auch in Ihrem Unternehmen durch.
Sprechen Sie uns an!

Bitte melden Sie sich umgehend an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Anmeldung
ist verbindlich. Bei Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr zu 75 %,
bei 7 Tagen oder weniger zu 100% fällig.
Ersatzteilnehmer sind selbstverständlich zugelassen

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