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Die Betriebssicherheitsverordung und die Gefährdungsbeurteilung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für alle Arbeitsmittel einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen. Am 3. Oktober 2002 wurde sie unter der Bezeichnung „Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und es Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ in Kraft gesetzt. Die Übergangsfristen sind Ende 2007 ausgelaufen. Nun müssen die Unternehmen die Umsetzung der BetrSichV, insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, Prüffristen, Prüfer usw. angehen.
Ziel der Schulung: Strukturierung von Arbeitsmitteln, Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen an Beispielen, Festlegung von Prüffristen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilungen, Prüfer Arbeitgeberprüfung, Befähigte Personen, Zugelassene Überwachungsstellen, Erstellen von Prüflisten, Einarbeitung der Dokumente in ein Managementsystem, Schulungsthemen für beteiligte Mitarbeiter nach der Umsetzung.
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Teilnehmerkreis
Bau- und andere Unternehmer, MTA- und Werkstattleiter, Bauleiter, Baumaschinenhersteller, -händler und Servicebetriebe.
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Dauer: 1 Tag (08.30 - 17.00 Uhr)
Ort, Datum
16.09.2010 Stuttgart
10.03.2011 Bremen
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Schulungsinhalte
Strukturierung von Arbeitsmitteln
Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen an Beispielen
Festlegung von Prüffristen auf der Basis der Gefährdungsbeurteilungen
Prüfer Arbeitgeberprüfung, Befähigte Personen, Zugelassene Überwachungsstellen
Erstellen von Prüflisten
Einarbeitung der Dokumente in ein Managementsystem
Schulungsthemen für beteiligte Mitarbeiter nach der Umsetzung
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Kosten
€ 198,- + MwSt. für Mitglieder € 248,- + MwSt. für Nichtmitglieder
€ 49,- + MwSt. für Meisterschüler und Studenten
Leistungen
Schulung
Schulungsunterlagen
Mittagessen
Getränke
Teilnahmezertifikat
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Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führt die VDBUM Service GmbH Schulungen auch in Ihrem Unternehmen durch.
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Bitte melden Sie sich umgehend an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Anmeldung
ist verbindlich. Bei Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr zu 75 %,
bei 7 Tagen oder weniger zu 100% fällig.
Ersatzteilnehmer sind selbstverständlich zugelassen
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