|
Befähigte Person zur Prüfung von mobilen Hubarbeitsbühnen
Grundschulung (zweitägig), Aufbauschulung (eintägig)
Die regelmäßige Prüfung von Hubarbeitsbühnen
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der berufsgenossenschaftlichen
Regel Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) ist die regelmäßige Prüfung von Hub-
arbeitsbühnen vorgeschrieben. Jeder Betreiber von Hubarbeitsbühnen ist verpflichtet,
sie regelmäßig sachkundig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentation).
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit - kein Problem
Sicherheit muss über allem stehen. Nur vorbeugend instand gehaltene und regelmäßig
sachkundig geprüfte Hubarbeitsbühnen sind Voraussetzung für unfallfreies und wirt-
schaftliches Arbeiten. Insofern garantieren stets betriebssichere Hubarbeitsbühnen
geringe Ausfallzeiten und damit dauerhafte Einsatzbereitschaft.
Ausbildung von Befähigten Personen
Um diesem komplexen und wichtigen Themengebiet zu entsprechen, führt die VDBUM
Service GmbH bundesweit Schulungen durch. Unter Einsatz qualifizierter Ausbilder wird
der Teilnehmer auf seine verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet in Theorie und Praxis.
|
|
Teilnehmerkreis
Grundschulung: Meister und Ingenieure, die Bereitstellung, Einsatz und Prüfungen der Hubarbeitsbühnen organisieren. Werkstattpersonal, Monteure und Maschinenführer die die Prüfungen durchführen.
Aufbauschulung: Personen, die nachweislich bereits früher an einer Grundschulung teilgenommen haben und ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Die Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit mit den entsprechenden Maschinen und Geräten werden vorausgesetzt.
|
|
Umfang, Dauer
Grundschulung (zweitägig): 2 Tage (08:30 - 17:00 und 08:00 - 15:00 Uhr)
Aufbauschulung (eintägig): jeweils der 1. Tag der angegebenen Termine, 8:30 17:00 Uhr
|
|
Datum, Ort
| Fr. 22.06.2012 |
|
Sa. 23.06.2012 Halle/Saale |
|
|
Schulungsinhalte:
Die Befähigte Person: Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen
Die regelmäßige Prüfung von Hubarbeitsbühnen:
Rechtsgrundlagen, EG-Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefährdungsbeurteilungen
BGV A1, BGR 500 und andere berufsgenossenschaftliche Grundlagen
BGG 945, Grundsätze für die Prüfung von Hebebühnen
Sachstand und Änderungen der EN 280
Bauvorschriften, Baugruppen, Bauelemente und sicherheitstechnische Einrichtungen
allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen für mobile Hubarbeitsbühnen
Handhabung von Abnahmeprotokollen / Prüfsiegeln (Dokumentationspflicht)
Prüfpunkte und Mängel an Hubarbeitsbühnen
schriftliche Abschlussprüfung
Praktische Übungen (nur Grundschulung):
Prüfung und Bewertung mobiler Hubarbeitsbühnen in Arbeitsgruppen unter fachlicher
Anleitung mit Dokumentation der Prüfergebnisse
|
|
Kosten
Grundschulung: € 378,- + MwSt. für Mitglieder
Aufbauschulung: € 198,- + MwSt. für Mitglieder
Grundschulung: € 448,- + MwSt. für Nichtmitglieder
Aufbauschulung: € 278,- + MwSt. für Nichtmitglieder
Leistungen
Schulung in Theorie und Praxis,
Mittagessen,
Getränke,
Teilnahmezertifikat
Die Schulungsunterlagen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
|
|
Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führt die VDBUM Service GmbH Schulungen auch in Ihrem Unternehmen durch.
Sprechen Sie uns an!
|
|
Bitte melden Sie sich umgehend an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Anmeldung
ist verbindlich. Bei Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr zu 75 %,
bei 7 Tagen oder weniger zu 100% fällig.
Ersatzteilnehmer sind selbstverständlich zugelassen
|
|
|
|